Über dich ist ein negatives Merkmal gespeichert, die Forderung hast du aber bereits bezahlt? Dabei handelt es sich nicht um einen Fehler: Bonitätsdaten unterliegen Löschfristen, die von den Auskunfteien festgelegt wurden.
Die Löschfrist für die meisten Negativmerkmale beträgt taggenau 3 Jahre nach Abschluss.
Das bedeutet:
So lange du eine Forderung nicht bezahlt hast, ist diese als Offen vermerkt und wird nicht gelöscht. Laufende gerichtliche Mahnverfahren, die tituliert sind - also bei denen die Berechtigung der Forderung gerichtlich festgestellt wurde - bleiben sogar 30 Jahre vermerkt.
Begleichst du die Forderung, ist das Merkmal Abgeschlossen. Damit beginnt die Löschfrist.
Vorzeitige Löschung
Die Vorzeitige Löschung von negativen Merkmalen ist nur in folgenden Fällen möglich:
- Bei den Gerichtsmerkmalen
- Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen
- Gläubigerbefriedigung nach einem Monat nicht nachgewiesen
- Nichtabgabe der Vermögensauskunft
Hierfür muss zwingend eine Löschurkunde vorliegen, die du beim Zentralen Vollstreckungsgericht deines Bundeslandes beantragen kannst!
- Bei negativen Zahlungserfahrungen aus Kulanz durch deinen Gläubiger - dafür musst du dich direkt an diesen wenden. Die Creditreform Boniversum löscht diese Einträge nicht vorzeitig.
Eine vorzeitige Löschung von Insolvenzmerkmalen und Inkassomerkmalen ist nicht möglich!
Unter bestimmten Vorraussetzungen löscht die Auskunftei SCHUFA Inkassomerkmale vorzeitig - es handelt sich hierbei um eine Kulanzregelung. Mehr Informationen dazu findest du hier. Bei bonify siehst du die Daten der Auskunftei Creditreform Boniversum. Eine solche Regelung gibt es bei dieser Auskunftei nicht.