Negative Bonitätsmerkmale unterliegen Löschfristen. Nach deren Ablauf wird ein Negativmerkmal automatisch gelöscht. Die Standardlöschfrist für Negativmerkmale beträgt tag-genau 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Das bedeutet, dass die Löschfrist erst beginnt, wenn du die Forderung beglichen hast, und dass das Merkmal nach Zahlung noch drei Jahre gespeichert wird. Eine vorzeitige Löschung ist bei Inkassoverfahren nicht möglich.
Die Gerichtsmerkmale
- Nichtabgabe der Vermögensauskunft
- Gläubigerbefriedung ausgeschlossen und
- Gläubigerbefriedung nach einem Monat nicht nachgewiesen
können vor Ablauf der Frist von 3 Jahren gelöscht werden, wenn die Verbindlichkeiten beglichen wurden und eine Löschurkunde des zentralen Vollstreckungsgerichts vorliegt. Diese muss für eine vorfristige Löschung bei den Auskunfteien eingereicht werden, eine automatische Löschung vor Ablauf der 3 Jahre erfolgt nicht.
Eine vorzeitige Löschung von Eintragungen der einzelnen Verfahrensschritte eines Insolvenzverfahrens ist nicht möglich - auch die Erteilung der Restschuldbefreiung bleibt tag-genau 3 Jahre gespeichert.